Die Garage ist kein Abstellraum
IVD informiert zu den Regeln der Garagennutzung
Werkzeug, Fahrräder, alte Möbel oder die Weihnachtsdekoration – wohin damit, wenn Keller und Dachboden voll sind? Die Sachen in der Garage zu „parken“, ist jedenfalls keine gute Idee.
Garagen sind für Autos vorgesehen – und nur für Autos
„In Deutschland sind Garagen für das Abstellen eines Autos vorgesehen“, sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin beim Immobilienverband IVD, „Mit der Regelung soll erreicht werden, dass Autos auch in den Garagen und nicht auf der Straße abgestellt werden und dort um den oft knappen Parkraum konkurrieren.“ Die Bauordnungen der Länder sind hier maßgeblich. In Bayern dürfen zum Beispiel nur Kraftfahrzeuge in die Garage, in Nordrhein-Westfalen ist auch das Abstellen von Fahrrädern erlaubt.
„Prinzipiell darf man in der eigenen Garage durchaus auch anderes als ein Auto unterbringen. Doch nur solange auch genug Platz für das KFZ übrig bleibt. Die Garage muss also in erster Linie für das Auto zur Verfügung stehen“, so Engel-Lindner vom IVD. „Das bedeutet, dass in eine Garage vor allem Wagenheber oder Winterreifen gehören. Wenn dann noch Fahrrad und Schneeschaufel daneben Platz finden, ist das sicherlich kein Problem.“ Zwar würden Garagen nur sehr selten kontrolliert, wenn aber Nachbarn – genervt vom Parkplatzmangel – die Zweckentfremdung der Garage beim Ordnungsamt melden, könne das ein Bußgeld zur Folge haben.
Zusätzliche Regelungen in der Hausordnung
Über die behördlichen Auflagen hinausgehend können in der Hausordnung oder im Mietvertrag weitere Regelungen festgeschrieben werden, wie zum Beispiel das Verbot, Motorräder zu parken. Schon eine länger abgestellte Getränkekiste kann als vertragswidriger Gebrauch gelten, wie das Amtsgericht Stuttgart 2016 feststellte. Annett Engel-Lindner warnt: „Wer gegen Abmachungen im Mietvertrag verstößt und nicht aufräumt, kann im äußersten Fall auch gekündigt werden.“
Pressemitteilung vom 25. September 2024
Quelle:
ivd.net